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   BFH, 24.06.2009 - X B 240/08   

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https://dejure.org/2009,18284
BFH, 24.06.2009 - X B 240/08 (https://dejure.org/2009,18284)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2009 - X B 240/08 (https://dejure.org/2009,18284)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - X B 240/08 (https://dejure.org/2009,18284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines Angehörigen einer Sozietät; Wirkung der Bevollmächtigung einer Steuerberatungssozietät

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 1, 4; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines Angehörigen einer Sozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04

    Wiedereinsetzung: Verhinderung eines Sozietätsmitglieds

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X B 240/08
    Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Steuerberatersozietät zumutbar und erforderlich waren, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743; vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).
  • BFH, 18.01.1984 - I R 196/83

    Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X B 240/08
    Entsprechende Darlegungen fehlen im Streitfall: Der Wiedereinsetzungsantrag enthält keine Ausführungen dazu, dass der Bürobetrieb durch Führung eines Fristenkontrollbuches oder durch vergleichbare Einrichtungen sowie durch entsprechende Anweisungen an das Büropersonal so organisiert gewesen ist, dass Fristversäumnisse in aller Regel ausgeschlossen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441).
  • BFH, 29.10.2002 - II R 60/01

    Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X B 240/08
    Der Senat kann offenlassen, ob die angeführte Erkrankung einen hinreichenden Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis darstellt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482).
  • BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BFH, 24.06.2009 - X B 240/08
    Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Steuerberatersozietät zumutbar und erforderlich waren, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743; vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).
  • BFH, 12.12.2012 - I R 69/11

    Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen - Verlustrücktrag bei

    Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Rechtsanwälte/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater-Sozietät zumutbar und erforderlich waren (z.B. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2009 X B 240/08, juris), käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (ständige Rechtsprechung).
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Demnach sind alle der Sozietät angehörenden Mitglieder regelmäßig bevollmächtigt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juni 2009 X B 240/08).
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